LG Hamburg zur Unwirksamkeit von AGB-Klauseln einer Online-Partnerbörse

LG Hamburg zur Unwirksamkeit von AGB-Klauseln einer Online-Partnerbörse
06.05.2013371 Mal gelesen
Nach Auffassung des LG Hamburg darf der Betreiber einer Internet-Partnerbörse die Kündigung per E-Mail nicht durch AGB-Klausel ausschließen, wenn eine schriftliche Kündigung per Fax demgegenüber zulässig sein soll (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 30.04.2013; Az. 312 O 412/12).

Der Betreiber des Dating-Portals "Elitepartner" ist von dem Bundesverband der Verbraucherzentralen in Deutschland (VZBV) wegen Verwendung mehrerer AGB-Klauseln abgemahnt worden. U.a. sah eine Klausel vor, dass eine Kündigung per E-Mail nicht anerkannt wird, während schriftliche Kündigungen per Fax zulässig sein sollen. Nachdem sich der Anbieter zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung weigerte, reichte der VZBV Klage auf Unterlassung ein. Nach einer Pressemitteilung des VZBV vom 02.05.2013 erklärte das LG Hamburg die Klausel für unzulässig. Das "Wirrwarr" der Kündigungsanforderungen verunsichere den Verbraucher, da vielen Kunden unklar sei, auf welchem Wege sie den Vertrag kündigen können.

Es bleibt abzuwarten, welche anderen Online-Dienstleister in Zukunft gezwungen werden, ihre Anforderungen an eine wirksame Kündigung "herunterzuschrauben". Komplizierte Kündigungsregelungen werden in der Praxis branchenübergreifend verwendet. Vorsicht ist immer dann geboten, wenn eine Kündigung einerseits per E-Mail ausgeschlossen wird, eine Anmeldung oder Registrierung andererseits indes kein Problem darstellt.

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