Unbefugte Nutzung fremder Fotos kann teuer werden!

Unbefugte Nutzung fremder Fotos kann teuer werden!
06.05.2013322 Mal gelesen
06.05.2013: Ungenehmigte Fotonutzung im Rahmen einer privaten Internetversteigerung

Das Landgericht Düsseldorf hat kürzlich entschieden, daß zwar rein zu privaten Zwecken erstellte Fotos, die qualitativ nicht mit professionellen Lichtbildern vergleichbar sind, auch bezüglich des dafür zu bezahlenden Honorars nicht vergleichbar sind.

 

Im vorliegenden Fall hat das Landgericht Düsseldorf pro Lichtbild eine Lizenzgebühr von Euro 20 festgelegt, allerdings hatten die Lichtbilder eine minderwertige Qualität.

 

Aber der Beklagte, der auf Schadensersatz in Anspruch genommen worden war, mußte natürlich auch die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Insgesamt wurde er zur Zahlung von Euro 875 für die Fotos verurteilt; weiterhin zur Zahlung von Euro 899,40 für die Abmahnkosten, und hinzu kamen dann noch die Gerichtskosten. Ein  teurer Spaß, der bei professionellen Bildern noch teurer ausgefallen wäre!

 

Hüten Sie sich also davor, Bilder/Fotos zu verwenden, die Sie im Internet finden, und die nicht von Ihnen selbst erstellt wurden, denn dies stellt ohne Lizenz hierfür eine schadensbegründende Handlung dar, und ist darüber hinaus auch strafbar!