Internetplattform für Rechtsanwälte

Internet, IT und Telekommunikation
26.04.2013330 Mal gelesen
Mit Urteil vom 05.04.2013 - 4 U 18/13 hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass das Betreiben einer Internetplattform für Rechtsanwälte zur Vermittlung von Terminsvertretungen rechtmäßig ist.

Die streitgegenständliche Internetplattform bietet Rechtsanwälten die Möglichkeit, für Termine außerhalb ihres Kanzleisitzes einen Kollegen zu finden, der ihren Gerichts- bzw. Ortstermin oder ihre Akteneinsicht zu Pauschalgebühren wahrnimmt. Der entsprechende Auftrag wurde durch eine Kurzbeschreibung dargestellt und konnte von anderen Mitgliedern angenommen werden. Für die Vermittlung berechnete die Portalbetreiberin jeweils 10,00 EUR den Beteiligten.

 

Diese Dienstleistung verstoße weder gegen Wettbewerbsrecht noch gegen berufsrechtliche Regelungen, so das OLG Karlsruhe.