Zur vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion vor Ablauf von 12 Stunden vor Auktionsende

Zur vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion vor Ablauf von 12 Stunden vor Auktionsende
15.04.2013477 Mal gelesen
Darf eine eBay-Auktion vor Ablauf von 12 Stunden vor Auktionsende ohne Grund vorzeitig beendet werden?

Die eBay-AGB bestimmen unter §§ 9 Nr. 11, 10 Nr. 1 dass Verkäufer Angebote auf der eBay-Webseite nur vorzeitig beenden dürfen, wenn sie hierzu gesetzlich berechtigt sind. Wird ein Angebot ohne zulässigen Grund vorzeitig beendet, kommt ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Anbieter und dem Höchstbietendem zustande (vgl. § 10 Nr. 1).

Die eBay-Informationseite nennt als zulässigen Grund den schuldlosen Verlust oder die Beschädigung der Kaufsache bzw. den Irrtum bei Eingabe des Angebots, des Startpreises oder des Mindestpreises. Flankierend hat der BGH entschieden, dass der Verkäufer zum vorzeitigen Abbruch der Auktion berechtigt ist, wenn der Gegenstand gestohlen wird (vgl. BGH, Urt. v. 08.06.2011; Az. VIII ZR 305/10).

Nach einer jüngeren Entscheidung des LG Bochum soll eine vorzeitige Beendigung auch möglich sein, wenn sich nach Auktionsbeginn ein unverschuldeter Mangel an der Kaufsache herausstellt (vgl. LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012; Az. 9 S 166/12). Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Nichtsdestotrotz werden eBay-Angebote weiterhin auch ohne zulässigen Grund vorzeitig abgebrochen. Vermehrt geschieht dies in Fällen, in denen die Verkäufer aufgrund des bisherigen Bietverlaufs befürchten, nicht den kalkulierten Kaufpreis realisieren zu können. Machen die Höchstbietenden berechtigte Ansprüche geltend, wird häufig auf eine "12-Stunden-Regelung" verwiesen, die sich auf der o.g. eBay-Hilfeseite findet. Danach soll ein Auktionsabbruch "ohne Einschränkungen" zulässig sein, wenn die Auktion bei einer Dauer von mehr als 12 Stunden vor regulärer Beendigung abgebrochen wird.

Nach m.A. sollten sich eBay-Verkäufer auf die "12-Stunden-Regelung" besser nicht verlassen. Die eBay-Hilfeseite ist per se schwer verständlich und steht zudem in einem ausdrücklichen Widerspruch zu den eBay-AGB, die auf die Notwendigkeit eines zulässigen Grundes abstellen. Als Auslegungskriterium mag die Hilfeseite heranzuziehen sein, einen Ersatz für die AGB stellt sie sicherlich nicht dar. Da dem Verkäufer die (kostenpflichtige) Option des Mindestpreises freisteht, ist weiterhin davon auszugehen, dass eBay keinen "Freifahrtschein" für Auktionsabbrüche erteilen wollte, sondern lediglich bei der Gestaltung der Hilfeseite handwerkliches Geschick vermissen ließ.

FAZIT: Darf also eine eBay-Auktion vor Ablauf von 12 Stunden vor Auktionsende ohne Grund vorzeitig beendet werden? Diese Frage ist nach m.A. mit einem klaren "Nein" zu beantworten.

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