Der neue Rundfunkbeitrag

Internet, IT und Telekommunikation
30.03.2013460 Mal gelesen
Landläufig werden viele Wörter und Bezeichnungen allein schon aufgrund der besseren Vermarktung mit drei oder vier Buchstaben abgekürzt. Dadurch erfreuen sich selbst sperrige Namen von Unternehmen oder Sachen schnell wachsender Beliebtheit. Es gibt aber durchaus Abkürzungen, die die Beliebtheitsskala eher von unten anführen.

Die Gründer der "Gebühreneinzugszentrale der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland" müssen irgendwann Anfang der 70er Jahre auf die nicht ganz abwegige Idee gekommen sein, dass der neunundzwanzigsilbige Name auf die Dauer wohl etwas unschön daherkommt. Insofern war es wohl durchaus plausibel, die Rundfunkgebühren durch die GEZ einziehen zu lassen. Dass aber dieser Name exakt 40 Jahre nach der Gründung Aggressionen bei vielen Bundesbürgern hervorruft, damit konnte man zu der damaligen Zeit wohl auch nicht rechnen.

Doch was steckt hinter der GEZ? Welche Rechte stehen den Bürgern zu und welche Pflichten haben sie? Was hat sich seit dem 01.01.2013 geändert und wie wird sich die Diskussion über den Beitrag zukünftig entwickeln? Gerade jetzt stellen sich viele Fragen, die wir in einer dreieiligen Serie beantworten wollen.

Warum überhaupt Rundfunkabgabe?

Wie schon ausgeführt wurde 1973 die Gebühreneinzugszentrale ins Leben gerufen, welche am 1. Januar 1976 in Köln ihre Arbeit aufnahm. Dabei gab es den Gebühreneinzug bereits Jahrzehnte. Seit 1923 war dies Aufgabe der Bundespost. Den Weg zur Neuregelung ebnete das Bundesverfassungsgericht, das 1968 entschied, dass der Einzug der Gebühren keine Sache der bundesweiten Post war, sondern eine der Bundesländer.

Durch die Rundfunkgebühr sollte die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichergestellt werden. Mittlerweile gibt es neun Landesrundfunkanstalten: Der Bayrische Rundfunk, der Hessischen Rundfunk, der Mitteldeutsche Rundfunk, der Norddeutsche Rundfunk, Radio Bremen, Rundfunk Berlin-Brandenburg, der Saarländische Rundfunk, der Südwestrundfunk und der Westdeutsche Rundfunk. Sie alle sind zusammengefasst in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, der ARD.
Hinzu kommt die Deutsche Welle, das Deutschlandradio und das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF).

Sie alle eint der Gedanke der Grundversorgung: Diese soll in Deutschland durch Informationen sichergestellt werden.

Was früher noch sinnvoll war, da damals nur derjenige, der ein Radio oder einen Fernseher besaß eine entsprechende Gebühr entrichten musste, ist heute umstrittener denn je. Nach dem Bundesverfassungsgericht besteht ein Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Entscheidend sei, dass das gesamte Spektrum von Fernseh- und Hörfunksendungen abgedeckt wird. Beispielsweise wurde im 6. Rundfunk-Urteil von 1991 festgestellt, dass im Gesamtprogramm sowohl die Vielfalt der Gegenstände als auch die Vielfalt der Meinungen angemessen zum Ausdruck kommen muss.

Privatsender und Internet vs. Rundfunkgebühr

In den 50er bis 70er Jahren kannte man in Deutschland keine privaten Fernseh- und Radiosender. Bis weit in die 80er Jahre hatten daher Fernsehsendungen in Deutschland, speziell am Samstagabend, bis zu 25 Millionen Zuschauer. Dies kann heute wenn überhaupt nur noch bei wichtigen Spielen einer Fußball Welt- oder Europameisterschaften erreicht werden. Seit Jahren lockt selbst die weiterhin erfolgreichste Samstagabend-Show "Wetten dass." kaum mehr als 10 Millionen Zuschauer vor den Fernseher.

Dies hat zum einen mit der heutigen Medien- und Internetvielfalt zu tun. Speziell aber die Privatsender sorgten bereits ab 1984 (RTL und Sat1) dafür, dass sich die Prioritäten bei den Fernsehzuschauern verschieben konnten. 1989 folgte Pro7 und bis zum heutigen Tag kamen unzählige private Vollprogramme hinzu. Sie unterscheiden sich von den öffentlich-rechtlichen Sendern insbesondere durch die Finanzierung: Während die GEZ Gebühren von insgesamt ca. 7,5 Milliarden Euro bis Ende 2012 eintrieb, leben die Privaten nahezu ausschließlich von der Werbung.

Diese bringt ca. 3,5 Milliarden Euro in die Kassen der Sender - wohlgemerkt für alle zusammen. Das zeigt schon das herrschende Ungleichgewicht, auf welches die Privaten auch gerne stetig hinweisen. Hinzu kommt, dass es auch den öffentlich-rechtlichen Sendern grundsätzlich erlaubt ist zu werben. So sind bei ARD und ZDF lediglich Werbeunterbrechungen von laufenden Sendungen nicht statthaft und es ist das Werbeverbot ab 20 Uhr zu beachten. Somit stehen den öffentlich-rechtlichen Sendern neben den Rundfunkgebühren auch noch ein Teil der Werbegelder zur Verfügung. Das diese erheblich größeren finanziellen Möglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Sender nicht zwingend mit einem "besseren" Programm einhergeht ist nicht nur den privaten Fernsehsender ein Dorn im Auge. Nicht wenige sind der Ansicht, dass die Öffentlich-Rechtlichen sich inhaltlich mittlerweile nur marginal von den meisten Privatsendern unterscheiden. Können doch viele von diesen mittlerweile ebenso qualitative Nachrichtensendungen und Reportagen bieten. So versäumen es die öffentlich-rechtlichen Sender die ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel als eine Art Kulturförderung einzusetzen um bspw. Projekten von jungen Filmemacher/innen zu unterstützen. International beachtete Großprojekte wie die aktuelle ZDF-Produktion "Unsere Väter, unsere Mütter" bleiben eine Ausnahme. Stattdessen werden insbesondere im Bereich des Sports Beträge für die Übertragungsrechte gezahlt, bei denen kein Privatsender mithalten kann.