GEZ: Polizei warnt vor betrügerischen Rechnungen

Internet, IT und Telekommunikation
27.03.2013600 Mal gelesen
Neuer Ärger beim Rundfunkbeitrag: Die Polizei warnt vor gefälschten Beitragsrechnungen, die offenbar zahlreich im Umlauf sind.

Seit Anfang 2013 ist grundsätzlich jeder deutsche Haushalt dazu verpflichtet, einen Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98 € zu entrichten. Diese Rundfunkgebühr, die vielen bislang als GEZ-Beitrag bekannt war, setzte bis Ende 2012 das Vorhandensein von Rundfunkgeräten im Haushalt voraus.

Umstrittener Zwangsbeitrag

Die Zwangsabgabe ist hoch umstritten, bereits Tausende haben sich bereits an den Petitionsausschuss des Bundestages gewandt. Zahlreiche Klagen gegen den Beitrag wurden eingereicht. Sogar eine Mitarbeiterin des NDR kommt in Ihrer Doktorarbeit zu dem Schluss, dass die Zwangsabgabe verfassungswidrig ist.

Nun kommt neuer Ärger hinzu.

Gefälschte Rechnungen

Die Polizei und einige öffentlich rechtliche Sender (MDR, HR) warnen vor betrügerischen Rechnungen, die in den Briefkästen vieler Haushalte gefunden wurden.

Etwa im Raum Gießen wurden zahlreiche solcher Briefe entdeckt. In den Schreiben heißt es unter anderem:

 

Durch die Umstellung der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag  haben wir zum 01.Januar 2013 das Zahlungs-System und die Konto-Daten geändert. Sie haben eine neue Betragsnummer zugewiesen bekommen. Bitte zahlen Sie die kommenden Beträge unter Angabe der Beitragskonto-Nr. ..., auf das Konto ..., bei der Landesbank Berlin .. Wir bitten sie daher, die Rundfunkbeiträge für den Zeitraum April 2013 bis Juni 2013 von 53,94 Euro zu überweisen.

 

Die Schreiben sind kaum als Betrug zu erkennen, sondern sehen laut hessischer Polizei täuschend echt aus.

Täuschend echt aussehender Briefkopf

Auf dem Briefkopf der Wurfsendungen sind die Logos von ARD und ZDF sowie vom Deutschlandradio zu finden. Das perfide ist, dass der geforderte Betrag in Höhe von 53, 94 € genau der tatsächlichen Höhe der Rundfunkgebühr für ein Quartal entspricht. Ein vorausgefüllter Überweisungsträger ist gleich beigefügt. Das Schreiben ist daher nicht auf ersten Blick als Betrug zu erkennen.

 

Sollten auch Sie ein solches oder ein ähnliches Schreiben erhalten haben, zahlen Sie auf keinen Fall sondern erkundigen sich zunächst, ob es sich auch in Ihrem Fall um einen Betrug handelt.