Achtung Online-Händler: Widerrufsbelehrung soll erneut geändert werden

Internet, IT und Telekommunikation
25.03.2013256 Mal gelesen
Betreiber von Onlineshops müssen sich erneut auf Änderungen vor allem bei der Widerrufsbelehrung einstellen, weil das deutsche Verbraucherrecht an Vorgaben aus der EU angepasst werden muss. Kürzlich hat die Bundesregierung hierzu einen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Vorliegend soll das deutsche Verbraucherrecht im Bereich des Onlinehandels an die an die EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher (kurz: VRRL) angepasst werden. Hierzu hatte zunächst das Bundesministerium für Justiz einen Referentenentwurf eingebracht, den wir eingehend besprochen haben.

 

Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung ihren Gesetzesentwurf vom 06.03.2013 vorgelegt, der umfangreich ausgefallen ist (BT-Drucksache 17/12637). Für die Betreiber von Onlineshops ist vor allem wichtig, dass sich neben etwa der Abschaffung der 40 Euro-Regelung wieder einmal die Widerrufsbelehrung ändern soll. Demzufolge soll insbesondere die Widerrufsfrist angespasst werden. Sie soll einheitlich 14 Tage betragen. Des Weiteren soll die Textform sich auch auf digitale Textmitteilungen beziehen. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass diese auf dauerhaften Datenträgern weitergegeben werden. Allerdings muss der der Verbraucher darauf aufmerksam gemacht werden, dass er für die Kosten der Rücksendung bei einer Rückabwicklung eines Kaufvertrages aufkommen muss.

 

Das vorgesehene Muster für die Widerrufsbelehrung findet sich auf Seite 34 ff.der Entwurffassung.

 

Inkrafttreten sollen die geplanten. Änderungen nach dem derzeitigen Stand im Juni 2014.