Online-Kauf: Was ist zu tun, wenn der Verkäufer nicht liefert?

Online-Kauf: Was ist zu tun, wenn der Verkäufer nicht liefert?
12.02.2013958 Mal gelesen
Onlinekäufe sind bequem, aber auch riskant. Häufig leistet der Käufer Vorkasse, die Warenlieferung lässt jedoch auf sich warten. Hier erfahren Sie, was Sie gegen den Verkäufer unternehmen können.

Erfahrungsgemäß hilft in diesen Fällen nur ein konsequentes Auftreten des Käufers. Der Käufer sollte dem Verkäufer deutlich machen, dass er den Vertragsbruch nicht stillschweigend dulden wird.

Nötigenfalls sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dies ist bereits deshalb zu empfehlen, weil Ihr Anwalt prüfen kann, ob neben dem bloßen Erfüllungsanspruch auch Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung bestehen.

Damit die Anwaltskosten von dem Verkäufer erstattet werden, muss der Käufer den Verkäufer in Schuldnerverzug setzen. Wenn nicht bereits ein bestimmter Fälligkeitstermin ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt dies durch ein Mahnschreiben mit angemessener Fristsetzung.

Ein entsprechendes Musterschreiben können Sie hier downloaden.

Nach Fristablauf empfiehlt sich der Gang zum spezialisierten Anwalt.

Kostengenerator: Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwalts? [bitte Artikelwert eingeben]