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Abmahnung von Getty Images
Der bekannte Bildrechteinhaber Getty Images beanstandet regelmäßig die Nutzung verschiedener Bilder auf Internetseiten. Zu Recht?
Wer einfach bei Google ein Bild kopiert und es ohne Zustimmung des Rechteinhabers auf seiner eigenen Internetseite einbindet, verstößt meist gegen Urheberrechte. Jedes Bild oder Lichtbild (sogar ein privates Foto) ist urheberrechtlich geschützt und darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Fotografen oder Bildrechteinhabers benutzt werden.
Getty Images fordert in seinem Schreiben erhebliche Summen von den Internetseitenbetreibern und verzichtet zunächst auf die Einschaltung eines Anwalts und die Forderung nach einer Unterlassungserklärung.
Der Haken hierbei ist, dass die Forderungen schnell EUR 1.000,00 übersteigen.
Reagiert man nicht, wurde in etlichen Fällen die Kanzlei Waldorf Frommer aus München eingeschaltet.
Was ist zu tun?
Rufen Sie uns sofort an. Wir sind eine Spezialkanzlei für Urheberrecht und können Ihnen helfen. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.
Sie sollten unbedingt vermeiden, dass Getty Images eine Anwaltskanzlei beauftragt, um von Ihnen eine Unterlassungserklärung zu fordern. Diese zusätzlichen Kosten von meist über EUR 651,80 können wir Ihnen sparen, indem wir für Sie bereits jetzt eine Unterlassungserklärung abgeben.
Des Weiteren gilt es, die immensen Forderungen zu klären. Diese halten wir oft für nicht gerechtfertigt.
Bei einem Schreiben von Getty Images ist das telefonische Erstgespräch kostenlos.
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.
Telefon 07171 - 18 68 66
- Hochspezialisiert
- Erfahrung mit über 17.000 Urheberrechtsfällen
- Bundesweite Hilfe
- Faire Pauschalpreise
Mehr Informationen zu dieser Abmahnung und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf unserer Internetseite www.anwaltskanzlei-hechler.de
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