Erstaunliches Vorgehen der Firma Getty Images International und der Kanzlei Waldorf Frommer

Internet, IT und Telekommunikation
07.02.2013352 Mal gelesen
Dass die Firma Getty Images International durchaus umtriebig genannt werden darf, was das Verfolgen von tatsächlichen oder angeblichen urheberrechtlichen Verstößen angeht, ist ebenso bekannt, wie die Tatsache, dass sich Getty erforderlichenfalls von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vertreten lässt, um den Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Erstaunlich war der vorliegende Sachverhalt dennoch. 

Unsere Mandantin wendete sich mit einem - inhaltlich bekannten - Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer mit der Bitte um Verteidigung an uns. Die Kanzlei zeigte wie üblich ihre Vertretung der Getty Images International an und rügte eine Verletzung von urheberrechtlich geschützten Werken. Gleichzeitig forderte sie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskunft über den Umfang der Handlungen.

So weit, so bekannt.

In einem zweiten Schreiben wurde man dann konkret und forderte unsere Mandantin auf, einen Betrag von insgesamt etwa 2200,- Euro zu zahlen, wovon 1460,- Euro auf den Schadenersatz und 755,80,- Euro auf die Rechtsanwaltsgebühren entfallen sollten.

Erstaunlich war allerdings der Erhalt eines weiteren Schreibens, welches an unsere Mandantin gerichtet war und direkt von der Getty Images International kam. Erstaunlich zum einen und vor allem, weil sich eine Firma, die sich anwaltlich vertreten lässt, gewöhnlich nicht selbst (weiter) an die Gegenseite wendet. Eine entsprechende Rückfrage ergab, dass man sich (bislang) nicht in dieser Angelegenheit von Waldorf Frommer vertreten lasse, man beauftrage die Kanzlei immer erst dann, wenn das erste Schreiben der Firma, welches hier dem Schreiben der Anwälte zeitlich nachfolgte, zu keinem Ergebnis geführt habe.

Waldorf Frommer schien demnach die Vertretung dort angezeigt zu haben und vorgegangen zu sein, wo die Kanzlei - in diesem Fall - noch gar nicht mandatiert worden war.

Auch divergierte die Höhe der von Waldorf Frommer berechneten Ansprüche. Während man dort vorrechnete, dass ein Schadenersatz nach den Lizenzbestimmungen ihrer Mandantin 1460,- Euro betragen müsse, berechnete diese selbst in ihrem Schreiben den Schadenersatz mit 875,- Euro nebst MwSt, insges. 1076,25 Euro und zwar unter Verweis auf die eigenen Lizenzbestimmungen.

Grundsätzlich ist das hier beobachtete Vorgehen ein Ausnahmefall. Aber auch grundsätzlich sollten die Forderungen der Getty Images bzw. von Waldorf Frommer nicht ignoriert werden - den Forderungen andererseits aber auch nicht vorschnell vollumfänglich nachgekommen werden.

Neben einer Prüfung, ob die geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite überhaupt bestehen, sollte auch in einem solchen Fall jedenfalls auf die Formulierung einer - dann - abzugebenden Unterlassungserklärung genau geachtet werden, bindet diese den Unterzeichnenden doch 30 Jahre. Ebenso ist auch die Zahlungsforderung durchaus zu diskutieren und sollte nicht unverhandelt beglichen werden.

Sofern Sie eine Abmahnung der Getty Images - oder bereits von deren Rechtevertretern Waldorf Frommer erhalten haben, können Sie sich gerne für ein für Sie unverbindliches Erstgespräch an uns wenden unter: info@ra-kreuztor.de, Tel: 0251 / 20 86 80 30, Fax: 0251 / 20 86 80 50, www.internetrecht-nrw.de

Wir beraten und vertreten bundesweit tausende Mandanten insbesondere im Urheber-, Marken-, Wettbewerbs und Internetrecht.