Hintergrund ist, dass die GEMA wegen dem eingeblendeten Hinweis auf den Sperrtafeln gegen YouTube vorgegangen ist und gegen dieses Unternehmen vor dem Landgericht München Klage erhoben hat. Nach Ansicht der GEMA erfolge durch den Inhalt eine einseitige Schuldzuweisung gegenüber den Nutzern von YouTube, die sich darüber ärgern, dass sie viele YouTube-Videos nicht aufrufen können.
Aufgrund der gestrigen dpa-Meldung wurde in vielen Online-Medien darüber berichtet, dass die Unterlassungsklage nicht zugestellt werden konnte, weil angeblich Google Deutschland verklagt worden sei und die Annahme der Klage unter Berufung auf seine fehlende Zuständigkeit verweigert habe.
Nach einer aktuellen Meldung bei der MusikWoche hat jedoch die Leiterin der Direktion Marketing & Kommunikation der GEMA diese Darstellung als unzutreffend zurückgewiesen. Die Klage habe sich stets gegen YouTube LLC mit dem Sitz in den USA gerichtet. Die Webseite der GEMA lässt sich laut GEMA wegen eines von Hackern verübten DDos-Angriffes bereits seit einigen Tagen nicht aufrufen.
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