Was Sie bei Internet- und Telefonverträgen beachten sollten

Internet, IT und Telekommunikation
27.01.2013297 Mal gelesen
Bei Wechsel des Telefon- oder Internetanbieters haben Kunden ab sofort noch bessere Karten. Seit dem 1. Dezember 2012 ist gesetzlich geregelt, dass der Wechsel von dem einen zum anderen Anbieter nicht länger als einen Tag dauern darf. Ist dies doch der Fall, muss der ursprüngliche Anbieter den Kunden wieder mit Telefon bzw. Internet versorgen.

Zudem fällt dann nur noch die Hälfte der Grundkosten an, was sich erst mit Versorgung vom neuen Anbieter wieder ändert. Etwas anders gilt nur, wenn die Kunden nachweislich für das Scheitern verantwortlich sind, es also verschuldet haben. Hatte man bei dem alten Provider keine Flatrate, müssen Anrufe in der Übergangszeit weiterhin normal bezahlt werden.

Sollten Sie sich für einen Anbieterwechsel entscheiden, ist folgendes zu beachten: Um zu kündigen, müssen Sie zunächst die Vertragslaufzeit ermitteln, da eine vorherige Vertragsauflösung im Normalfall nicht möglich ist. Der Vertrag endet in aller Regel nach 12 oder 24 Monaten. Wichtig ist, dass Sie die Kündigungsfrist beachten, die längstens 3 Monate (vor Ablauf) beträgt.

Sie können den neuen Anbieter bequem mit der Kündigung Ihres alten Vertrages beauftragen. Dann müssen Sie nichts mehr selbst beachten. Wichtig ist nur, dass Sie das im Idealfall mehrere Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist tun, da es bei Providern bei der hohen Anzahl von Kunden nicht selten zu Verzögerungen kommt. Wollen Sie Ihre Rufnummer behalten, sollten Sie das beim neuen Anbieter angeben.

Sowohl bei Telefon- bzw. Internetanbietern, als auch bei anderen Verträgen wie Strom oder Heizung gilt, dass Sie die Preise vergleichen sollten. Sehr häufig ergeben sich so Sparmöglichkeiten. Vor Abschluss etwaiger Verträge zudem immer in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen schauen. Häufig erhöht sich der Monatsbetrag nach Auslaufen der Vertragszeit nicht unerheblich. Dagegen hilft nur eine rechtzeitige Kündigung.

 

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