Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet

Internet, IT und Telekommunikation
25.01.2013 371 Mal gelesen
Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet sind - insbesondere in den sozialen Netzwerken wie Facebook und Co. - an der Tagesordnung. Betroffene sehen sich allerdings bei der Ahndung von Ansprüchen aus Verletzung des allg. Persönlichkeitsrechts oft ganz erheblichen Problemen gegenüber.

Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ziehen oft eine ganze Palette von Ansprüchen des Verletzen nach sich. Zu den wichtigsten gehören die aus § 823 i.V.m.  § 1004 BGB resultierenden Ansprüche auf UNTERLASSUNG und SCHADENSERSATZ. Anders als in der analogen Welt, gibt es in der digitalen Welt im Internet keine territorialen Grenzen. Bei der Ahndung von Rechtsverstößen aufgrund Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet sehen sich Betroffen daher oft ganz massiven Durchsetzungsproblemen gegenüber. Häufig ist schon problematisch, ob Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz überhaupt vor deutschen Gerichten eingeklagt werden können. Hier hat sich in den letzten Jahren einiges getan. 

Unter www.recht-hat.de informieren wir Sie über einige wesentliche Urteile in diesem Bereich und gegen Ihnen einen Überblick WIE und vor allem WO entsprechende Ansprüche durchgesetzt werden können. 

Wenn auch Sie sich von Beiträgen im Internet in Ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen, lassen sie sich von fachkundigen Rechtsanwälten beraten. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Der Erstkontakt ist bei uns immer kostenlos. 

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