Condor | Forderung Bernd Rudolph | Nicht zahlen?

Condor | Forderung Bernd Rudolph | Nicht zahlen?
18.01.20132706 Mal gelesen
Die KSM GmbH hat offene Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen aus 2009 an die Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH verkauft.

In den Jahren 2009 und 2010 war die Kanzlei Baumgarten Brandt für den Filmrechteinhaber KSM GmbH tätig und mahnte unzählige Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen ab. Es ging um Filme wie "Antichrist" und "Kill Theory". Damals forderte man eine Unterlassungserklärung und EUR 850,00 als Einigungsbetrag.

Mittlerweile wären diese Forderungen verjährt. In einigen Fällen sind nun allerdings Mahnbescheide erlassen worden, die die Verjährung nochmals bis maximal 30.06.2013 verlängert haben. Bis dorthin muss eine Klage begründet sein.  

Die Forderungen belaufen sich mittlerweile auf z. B. EUR 1.906,25 oder EUR 2.459,50. Auch hat die KSM GmbH die Forderungen an die Firma CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen abgetreten. Diese wiederum vertritt nun ein Rechtsanwalt Bernd Rudolph, ebenfalls aus Ludwigshafen.

Was tun?

Nachdem Sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt haben, melden Sie sich bei uns. Wir wissen aus anderen Fällen, dass bei den damaligen IP-Adressenermittlungen zahlreiche Fehler aufgetreten sind. Mit einer negativen Feststellungsklage kann man die Forderungen eventuell auf Kosten der Gegenseite komplett als unbegründet gerichtlich zurückweisen lassen.

Rufen Sie uns an. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Hochspezialisiert
  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de