Waldorf Frommer - Das Abmahnen geht weiter

Internet, IT und Telekommunikation
15.01.2013542 Mal gelesen
Auch im neuen Jahr verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer wieder unermüdlich Abmahnungen im Auftrag der Musik- und Filmindustrie.

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer ist auch im neuen Jahr wieder fleissig im Verschicken von Abmahnungen.

Für die Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft wird derzeit u.a. die unerlaubte Verbreitung ("öffentliche Zugänglichmachung") des Films "New Moon - Biss zur Mittagsstunde" abgemahnt. Für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Verbreitung des Films "Prometheus - Dunkle Zeichen" und für die Warner Bros. Entertainment GmbH die Verbreitung des Films "Project X".

Den Abmahnschreiben ist gemein, dass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von pauschal 956 EUR gefordert wird.
Unterschreibt man die von Waldorf Frommer beigefügte vorbereitete Unterlassungserklärung, stellt dies ein Schuldanerkenntnis dar, und man kann sich nicht mehr erfolgreich gegen die Zahlungsforderung wehren. Auf entsprechende Urteile weisen die Münchner Anwälte immer gerne hin.

Betroffene sollten also die beigefügte Unterlassungserklärung NICHT unterschreiben, sondern anwaltlichen Rat einholen und die Unterlassungserklärung so abändern lassen, dass sie nicht zum Bumerang wird. Denn die geforderten 956 EUR sind in der Regel überhöht und können verringert oder gar ganz abgewehrt werden, wenn der Abgemahnte nicht als Täter oder Störer haftet.

Welche Argumente und welche aktuellen Urteile der Zahlungsforderung entgegengehalten werden können, sollten Betroffene anwaltlich abklären lassen - guter Rat muss nicht teuer sein.

Was es zu konkret zu beachten gibt, erläutere ich in diesem Video und auch hier

Eine kostenlose Ersteinschätzung und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen erhalten Sie telefonisch unter 0221 801 37193 oder unter 0800 365 7324 (Freecall). Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie mich auf dem Notfall-Handy unter 0157 75061 701.

Bitte beachten Sie: Kosten entstehen erst mit meiner ausdrücklichen Beauftragung!

Erhaltene Abmahnungen können Sie mir jederzeit auch per Fax an 0221 801 37206 oder per E-Mail an info@rechtsanwalt-schwartmann.de zukommen lassen - ich rufe  dann umgehend zurück.

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