Keine Rückabwicklung bei Privatverkauf eines gebrauchten PKW über Ebay nach Vornahme einer Reparatur

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15.01.2013399 Mal gelesen
Das OLG Schleswig lehnte in seinem Urteil vom 21.12.2012 - 3 U 22/12 einen Anspruch des Käufers eines PKW über Ebay auf Rücktritt vom Kaufvertrag deswegen ab, weil dieser zuvor den Mangel, den er beanstandet, reparieren ließ.

Der Käufer stellte nach dem Kauf des PKW über Ebay fest, dass ein Zylinderkopf fachwidrig aufgebohrt war und ließ diesen Mangel im Februar 2011 beseitigen. Im Oktober 2011 erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag. Das OLG Schleswig verneinte den Anspruch des Käufers damit, dass dieser sich widersprüchlich verhalten würde, in dem er zum einen einen Mangel beseitigen lassen würde und dann wegen desselben Mangels, der auch noch aufgrund der vorherigen Reparatur gar nicht mehr vorliege, vom Kaufvertrag zurücktrete.