Branchenbuch-Abzocke: LG Düsseldorf untersagt Einschüchterung durch GWE

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11.01.2013604 Mal gelesen
Die Gewerbeauskunftszentrale versucht ihre fragwürdigen Forderungen gegenüber jungen Unternehmern auf rigorose Weise durchzusetzen. Diesen Praktiken hat jetzt das Landgericht Düsseldorf einen Riegel vorgeschoben und sie für wettbewerbswidrig erklärt.

Immer wieder fallen Selbstständige auf Branchenbuchauskunftsdienste herein wie die Gewerbeauskunftszentrale - offiziell GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH genannt. Diese dubiosen Firmen schicken kleinen Unternehmern einen "Korrekturauszug" zu. Wer darauf hereinfällt, bekommt eine teure Rechnung zugeschickt, weil er einen kostenpflichtigen Auftrag erteilt habe. Wer nicht brav zahlt, der wird als "Kunde" mit weiteren Schreiben drangsaliert. Dabei handelt es sich unter anderem um Mahnungen sowie Schreiben von eingeschalteten Inkassounternehmen. Hiergegen ging der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität vor und beantragte beim Landgericht Düsseldorf den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

 

Das Landgericht Düsseldorf untersagte daraufhin mit Urteil vom 21.12.2012 (Az. 38 O 37/12), dass derartige Folgeschreiben versendet werden. Die Gewerbeauskunftszentrale handelt hierdurch unlauter, weil sie die betroffenen Unternehmer bewusst in die Irre führen möchte. Hierauf basiert nach den Feststellungen des Gerichtes ihr Geschäftsmodell. Demgegenüber haben sich schon mehrere Gerichte dafür ausgesprochen, dass die Angebotsformulare irreführend sind. Derzeit ist zu dieser Frage ein Verfahren beim Bundesgerichtshof anhängig, der dies voraussichtlich abschließend klären wird (Az. I ZR 70/12)  Den Unternehmern wird jedoch vorgegaukelt, dass gegen sie eine unbestrittene Forderung bestehen würde.

 

Dieses Urteil des Landgerichtes Düsseldorf - das wir sehr begrüßen - ist allerdings noch nicht bestandskräftig. Wir sind gespannt, ob die Gewerbeauskunftszentrale gegen diese Entscheidung in Berufung geht. Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung sollten sich Unternehmer jedoch nicht von Branchenbuchauskunftsdiensten einschüchtern lassen. Am besten lassen Sie sich beraten.

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