Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuer bei Verkäufen auf eBay

Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuer bei Verkäufen auf eBay
05.12.2012282 Mal gelesen
Bundesfinanzhof entscheidet über Umsatzsteuerpflicht bei eBay

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 26.04.2012 in der Frage entschieden, ob Verkäufe über eBay umsatzsteuerpflichtig sind.

Im zu verhandelnden Fall hatte ein Ehepaar, das bei der Verkaufsplattform eBay als GbR aufgetreten ist, ein Sortiment unterschiedlicher Waren zum Verkauf angeboten. In den Jahren zwischen 2001 und 2005 erzielten sie 5-stellige Erlöse aus über 1000 Verkäufen. Seit dem Jahr 2003 wurden die Einkünfte vom Finanzamt als nachhaltige, unternehmerische Tätigkeit gewertet, was eine entsprechende Umsatzsteuerpflicht nach sich zog.

Das Ehepaar klagte gegen die Festsetzung des Finanzamtes beim FG Baden-Württemberg. Die Klage wurde 2011 abgewiesen. Der BFH bestätigt nun die Annahme des Finanzgerichtes, das Verkäufe über eBay eine unternehmerische, umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit sind.

Der entscheidende Faktor war hier die Nachhaltigkeit der Tätigkeit. Im speziellen Fall hatte das Ehepaar über mehrere Jahre mit Waren gehandelt und war damit in den Augen des BFH unternehmerisch tätig.