Klagen Rasch Rechtsanwälte eigentlich?

Internet, IT und Telekommunikation
28.11.20121992 Mal gelesen
Die Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen für die Universal Music GmbH und EMI Music Germany GmbH & Co. KG sind nichts Neues. Abgemahnte stellen sich nun immer häufiger die Frage:

"Klagen Rasch Rechtsanwälte eigentlich?"

Woher kommt diese Unsicherheit?

Im Internet steht viles geschrieben zu dem Thema. Es finden sich auch stimmen, dass Rasch Rechtsanwälte nicht klagen würde, da die Kanzlei nicht jeden Einzelnen verklagen könne. Klingt erstmal logisch. Daneben hält sich sehr hartnäckig das Gerücht, dass die Abgemahnten, die von einem Anwalt vertreten werden, niemals von Rasch verklagt werden.

Leider ist beides nicht richtig.

Eine Video von uns erklärt kurz die Abmahnungen der Kanzlei Rasch.

Wie diese Gerüchte zustande kommen, kann man nur vermuten. Viele Kollegen vertreten erst seit ein bis zwei Jahren Abgemahnte wegen eines Filesharingverstoßes.

Eine Verjährung ist in diesen Fällen noch nicht eingetreten. Häufig kommt es dann aber vor, dass sich die Abmahnkanzlei nach der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung über einen sehr langen Zeitraum nicht meldet. Hier keimt vermutlich die Hoffnung auf, dass mit der bloßen Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung die Sache erledigt sei. In vielen Fällen kommt jedoch kurz vor der Verjährung die Kanzlei Rasch wieder auf die Abmahnung zurück und fordert erneut die Zahlung des Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 €. Wird dann weiterhin jegliche Zahlung verweigert, folgt in einigen Fällen der Mahnbescheid. Diese Methode wird gerne angewendet, wenn die Abgemahnte anwaltlich nicht vertreten sind. Hier ist höchste Vorsicht geboten. Unternimmt der Abgemahnte nichts gegen den Mahnbescheid so kann dieser in einen Volltsreckunugsbescheid erstarken und vollstreckt werden.

Nun werden ganz andere Summen gefordert - bis zu 3.800 Euro für den "Normalfall". Diese Summe setzt sich aus außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von ca. 1.379 € sowie Schadensersatz (fiktive Lizenzgebühr) in Höhe von ca. 2.500 € zusammen.

Um die Ausgangsfrage zu beantworten,

"ja, die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte klagt."

Wo klagt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte?

Die Kanzlei Rasch klagt an den unterschiedlichsten Gerichtsstandorten - bspw. in Frankfurt, Köln, Hamburg, Leipzig und Stuttgart. Wenn man sich die neue Homepage der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte (www.raschlegal.de) anschaut, wird ziemlich schnell deutlich, dass die Kanzlei ihr Personal in den vergangenen Jahren massiv aufgestockt hat. Inzwischen werden dort ca. 40 Anwälte aufgeführt.

In Klageverfahren werden häufig zunächst die außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von ca. 1.379 € eingeklagt. Wenn sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass der Abgemahnte nicht genügend Entlastungsbeweise vorlegen kann und weiterhin nicht vergleichsbereit ist, kommt es durchaus zu einer Klageerweiterung. Dann wird noch Schadensersatz eingeklagt, der mindestens auf 2.500 € beziffert wird.

Insbesondere nach dem neuen BGH-Urteil (Morpheus) erwarten wir solche Weiterungen oder die Ankündigung weiterer Klagen gegen Familienmitglieder, die möglicherweise den unterstellten Verstoß begangen haben.

werden alle Abgemahnte von Rasch verklagt?

Wahrscheinlich kann es nicht jeden Abgemahnten treffen. Die jüngste Vergangenheit hat aber auch gezeigt, dass es nicht auszuschließen ist, dass einem Zahlungsverweigerer eine Klage ins Haus flattert. Die Chancen verklagt zu werden, sind in den letzten Monaten sprunghaft angestiegen.

Die Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren, zum Ende des Jahres, in dem der abgemahnte Anschlussinhaber ermittelt worden ist. Erst nach Eintritt der Verjährung kann man sich sicher sein, dass keine Zahlungsklage mehr folgt.

Abgemahnte die keine Lust und / oder keine Nerven dazu haben, über einen solchen Zeitraum in Ungewissheit zu verharren, sind durchaus gut beraten, sich an einen fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, um die Angelegenheit professionell bearbeiten und beenden zu lassen.