Bindhardt Fiedler Zerbe | Bushido - Kleine Bushidos | Abmahnfalle

Bindhardt Fiedler Zerbe | Bushido - Kleine Bushidos | Abmahnfalle
15.11.2012583 Mal gelesen
Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe verschickt Abmahnungen für den Künstler Bushido wegen des illegalen Verteilens seines Liedes „Kleine Bushidos“ in Internettauschbörsen.

Bushido fordert von dem Internetanschlussinhaber die Abgabe einer strafgesicherten Unterlassungserklärung und Schadensersatz von EUR 400,00.

Reagieren Sie richtig auf diese Abmahnung von Bindhardt Fiedler Zerbe. Wir erläutern Ihnen die richtige Vorgehensweise. In den Janren 2011 und 2012 ist eine Tendenz in der Rechtsprechung zu beobachten, diese Fälle vor Gericht nicht einfach mehr durchzuwinken.

Hier finden Sie sofortige Hilfe.

 

Was Sie auf keinen Fall tun sollten:

Ein eigenes Schreiben verfassen oder die Kanzlei telefonisch kontaktieren. Sie kennen vermutlich die genaue Rechtslage nicht und könnten sich "um Kopf und Kragen" regen.

Die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Die Unterlassungserklärung muss abgehändert werden. Nur ein spezialisierter Jurist kann eine Unterlassungserklärung erstellen, die zu Ihren Gunsten formuliert ist.

Ohne vorige Vereinbarung EUR 100,00 oder andere Kleinbeträge bezahlen. Jede Zahlung stellt ein Schuldeingeständnis dar und die Abmahnkanzlei kann sofort den maximalen Schadensersatz vor Gericht einklagen, ohne, dass der Abgemahnt sich verteidigen kann. § 97a II UrhG ist bei Filesharingfällen nach herrschender Rechtsprechung nicht anwendbar.

 

Wie wir Ihnen helfen können:

  • Rufen Sie uns sofort an. Wir sind eine Spezialkanzlei für urheberrechtliche Abmahnungen und können Ihnen helfen. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.
  • Wir erstellen eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis für Sie und argumentieren in Ihrem speziellen Fall, warum der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet, weil er alles getan hat, um eine Urheberrechtsverletzung zu verhindern, z. B. durch Einhaltung von zumutbaren Prüfungs- und Überwachungspflichten. Solche Prüfungspflichten sind z. B. die Absicherung des WLANs oder die Überprüfung von Haushaltsmitgliedern wie Kindern, WG-Mitbewohnern oder Mietern, denen Internetzugang gewährt wird.
 

Bei einer Abmahnung ist das telefonische Erstgespräch kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Hochspezialisiert
  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Mehr Informationen zu dieser Abmahnung und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf unserer Internetseite www.anwaltskanzlei-hechler.de