Zahlungsklage der Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller

Internet, IT und Telekommunikation
05.11.2012438 Mal gelesen
Auch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller macht immer wieder vereinzelt offene Zahlungsforderungen bei Gericht anhängig. Vorliegend wurde uns unlängst eine solche Klage, dieses Mal für die DBM Videovertreib GmbH, mit der Bitte um Vertretung zugesandt. Auch dieses Mal wählten die Anwälte als Gerichtsstand das AG München, zu welchem es auch des Öfteren die Rechtsanwälte von Waldorf-Frommer verschlägt.



In diesem Fall hatte man sich auf der Gegenseite nicht viel Zeit gelassen und kurz nach Abgabe der (modifizierten) Unterlassungserklärung und Zurückweisung der Zahlungsforderung geklagt. Alles andere als unüblich dagegen wäre es auch, wenn eine solche Klage erst nach 1-2 Jahren anhängig gemacht würde bzw. vor drohendem Ablauf der Verjährung (3 Jahre, beginnend mit Ablauf des Jahres, in welchem der Verstoß geschehen ist).

Eingefordert wurden vorliegend zum einen der Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren aus einem Streitwert von 10.000,- Euro in Höhe von 651,80,- Euro. Streitwerte in dieser Höhe sind bei vorgeworfenen Verletzungshandlungen über eine Tauschbörse üblich, wobei die Höhe aber von Gericht und konkreten Werk mitbestimmt wird. So setzte kürzlich das LG Berlin einen Streitwert von 45.000,- Euro für das Filesharing eines aktuellen Computerspiels an.

Weiter wurde ein Schadenersatzbetrag von 50,- Euro eingeklagt, dessen vergleichsweise geringe Höhe wohl weniger mit Gutherzigkeit zu tun hat, als vielmehr der Vorsicht geschuldet sein dürfte. Denn Schadenersatz kann -anders als Unterlassung und Freistellung von den Anwaltsgebühren- nur vom Täter, nicht aber auch vom Störer zu verlangt werden. Da lediglich eine Tätervermutung gegen den Anschlussinhaber besteht, welche selbstverständlich widerlegbar ist, würde eine höhere Forderung an dieser Stelle das Risiko bergen, ggf. zu nicht unerheblichem Teil an den Prozesskosten beteiligt zu werden.

Auch wenn die Anwälte von Negele Zimmel Greuter Beller im Vergleich zu anderen Massenabmahnern, wie bspw. der Kanzlei Waldorf-Frommer aus München, verhältnismäßig selten den gerichtlichen Weg zu beschreiten scheinen, zeigen die dennoch immer wieder anhängig gemachten Klagen auch dieser Kanzlei, warum Abmahnungen nicht leicht genommen werden sollten.

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