Rechtswidrige Bildernutzung: Getty Images hohe Forderungen

Rechtswidrige Bildernutzung: Getty Images hohe Forderungen
30.10.2012368 Mal gelesen
Der Bildrechteinhaber Getty Images verschickt Schreiben an die Betreiber von Internetseiten. Hierbei geht es um Urheberrechtsverletzungen durch die rechtswidrige Verwendung von hochwertigen Bildern.

Hier finden Sie sofortige Hilfe.

Die bekannte Firma beanstandet die Nutzung ihrer Bilder ohne vorherige Lizenzvereinbarung. Und das meist zu Recht. Wer einfach bei Google ein Bild kopiert und es auf seiner Internetseite ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet, verstößt gegen dessen Urheberrechte. Jedes Bild oder Lichtbild (sogar ein privates Foto) ist urheberrechtlich geschützt und darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Fotografen oder Bildrechteinhabers benutzt werden.

Getty Images versucht durch das Anschreiben, die Angelegenheit ohne großen Aufwand zu erledigen und verzichtet bewusst auf die Einschaltung eines Anwalts und die Forderung nach einer Unterlassungserklärung. 

Der Haken hierbei ist, dass die Forderungen schnell EUR 1.000,00 übersteigen, da es sich meist um hochwertige Bilder, wenn auch oft mit geringer Auflösung, handelt.

Was ist zu tun?

Rufen Sie uns sofort an. Wir sind eine Spezialkanzlei für Urheberrecht und können Ihnen helfen. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.

Sie sollten unbedingt vermeiden, dass Getty Images eine Anwaltskanzlei beauftragt, um von Ihnen eine Unterlassungserklärung zu fordern. Diese zusätzlichen Kosten von meist über EUR 651,80 können wir Ihnen sparen, indem wir für Sie bereits jetzt eine Unterlassungserklärung abgeben.

Des Weiteren gilt es, die immensen Bildlizenzen zu klären. Diese halten wir oft für nicht gerechtfertigt.

Bei einem Schreiben von Getty Images ist das telefonische Erstgespräch kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Hochspezialisiert
  • Erfahrung mit über 17.000 Urheberrechtsfällen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Mehr Informationen zu dieser Abmahnung und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf unserer Internetseite www.anwaltskanzlei-hechler.de