Bundesratsinitiative zur Haftung der Betreiber von offenen WLAN-Netzwerken (Internet-Cafés, Restaurants und Hotels)

Bundesratsinitiative zur Haftung der Betreiber von offenen WLAN-Netzwerken (Internet-Cafés, Restaurants und Hotels)
23.10.2012276 Mal gelesen
Aktuell liegt eine Entschließung des Bundesrates zur Beschränkung des Haftungsrisikos für Betreiber drahtloser lokaler Netzwerke (WLANs) auf Antrag der Länder Berlin und Hamburg vor.

http://www.bundesrat.de/cln_227/nn_1903172/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/901-sitzung/erlaeuterungen/Erlaeuterungen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Erlaeuterungen.pdf

Hier heißt es beispielsweise:

"Bei der Verbreitung von Inhalten im Netz ist es zunehmende Praxis, Betreiber

oder Nutzer von WLAN-Anschlüssen abzumahnen, wobei die Streitwerte

unangemessen hoch und für Bürgerinnen und Bürger oder "Servicebetreiber"

wie z. B. Cafés existenzgefährdend sind. Dies verhindert derzeit, dass in

stärkerem Maße WLANs frei und offen zur Verfügung gestellt werden."

Und weiter:

"Es fehlen bisher auch klare gesetzliche Vorgaben zu notwendigen Vorkehrungen

gegen missbräuchliche Nutzung, die unter Einbeziehung von

Zumutbarkeitskriterien von WLAN-Betreibern erfüllt werden müssen, um ein

Haftungs- oder Abmahnungsrisiko auszuschließen"

"Die Bundesratsinitiative aus Berlin und Hamburg greift die beschriebenen

Probleme und Fragestellungen auf und ersucht die Bundesregierung, zur

Erhöhung der Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber und -Nutzer gesetzgeberisch

"unter Wahrung der Rechte und Rechtsverfolgungsmöglichkeiten der

Inhaber von Urheberrechten und der Funktionsfähigkeit der Strafverfolgung"

tätig zu werden"

Die Entwicklung in diesem Bereich ist noch nicht abgeschlossen. Interessant ist die Aussage, dass die Streitwerte "unangemessen hoch" sind.

Die weitere Entwicklung dieser Bundesratsinitiative bleibt abzuwarten.

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