Mahnung / Schreiben von der Debcon GmbH aus Witten – „Die Klagevorbereitungen sind erfolgt“

Internet, IT und Telekommunikation
24.09.20121173 Mal gelesen
Derzeit versendet die Debcon GmbH (Mahn-Schreiben) mit dem Hinweis „Die Klagevorbereitungen sind erfolgt“. Geltend gemacht werden Forderungen wg. der vorgeblichen Verletzung von Urheberrechten, die ehemals von der Kanzlei Urmann + Collegen verfolgt wurden.

Ende letzten Jahren hatte die Kanzlei Urmann Collegen mit einer Auktion für Schlagzeilen Aufsehen erregt: Es wurden Forderungen in einem Gesamtvolumen von ca. 90 Millionen Euro versteigert. Die Forderungen sollen aus Ansprüchen wg. Urheberrechtsverletzungen bestehen. Besonders "heikel": die Urheberrechtsverletzungen sollen vor Allem durch Filesharing von Pornofilmen begangen worden sein,

Anfang 2012 meldete sich sodann die Debcon GmbH aus Witten bei den Betroffenen und bot an, die vorgeblichen Forderungen gegen Zahlungen eines Vergleichsangebots abzugelten.

Nun wendet sich die Debcon erneut an die vorgeblichen Schuldner. Das Schreiben enthält den fettgedruckten Hinweis "Die Klageforderungen sind erfolgt". Dann wird dem Betroffenen nochmals aufgeschlüsselt, welche Forderungen gegen ihn angeblich bestehen und welche Kosten ein Klageverfahren für ihn bedeuten würden. Abschließend wird ein "letztes" Angebot unterbreitet: Durch Zahlung von 475,-- € könne die Angelegenheit erledigt werden.

Es kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden, ob und wenn in welchen Umfang die Debcon tatsächlich versuchen wird, die vorgeblichen Forderungen klageweise beizutreiben.

Es ist jedoch ratsam, das Bestehen oder Nichtbestehen von Forderungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Möglicherweise ist es - zur Vermeidung des weiterer Kosten durch ein Gerichtsverfahren - sinnvoll, an dieser Stelle doch einen Vergleich mit der Debcon zu schließen.

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