Polizeiliche Vorladung oder Hausdurchsuchung wegen Mod-Chip – Was nun?

Internet, IT und Telekommunikation
03.09.20121914 Mal gelesen
In den vergangenen Tagen haben wir zahlreiche Anfragen von Spielkonsolen-Besitzern erhalten, die Vorladungen von der Polizei erhalten haben. In einigen Fällen wurde sogar eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Den Betroffenen wird vorgeworfen, so genannte Mod-Chips erworben und damit gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. Wie sollte man mit diesen Vorladungen umgehen?

Mod-Chips sind elektronische Schaltungen, mit denen es ermöglicht wird, Spiele auf Konsolen zu spielen, die eigentlich auf der jeweiligen Konsole nicht funktionieren würden. Viele Nutzer erwerben vergleichbare Chips, um importierte Spiele auf ihren deutschen Konsolen zu spielen, was ohne die Chips nicht möglich wäre.

Der Besitz von Mod-Chips oder einer vergleichbarer Software ist nicht automatisch verboten. Vielmehr kommt es darauf an, ob damit das Urheberrecht des Konsolen- oder Spieleherstellers verletzt wird.

 

Urheberrechtsverletzung oder nicht?

Zahlreiche Mod-Chips stellen tatsächlich Raupkopien dar, da sie den Code der Konsole oder die urheberrechtlich geschützte Software des entsprechenden Spieles kopieren oder verändern. Oftmals ist aber mehr als fraglich, ob der Einsatz eines Mod-Chips für den bloßen Nutzer überhaupt eine urheberrechtlich relevante Tat darstellt.

In den vergangenen Monaten wurden offenbar Ermittlungen gegen Verkäufer von Mod-Chips durchgeführt. Hierbei bekamen die Ermittlungsbehörden (Polizei oder Staatsanwaltschaft)  Zugriff auf viele Kundenlisten dieser Verkäufer. Daher sind im Augenblick auch viele potentielle Käufer von Modchips ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten.

In solchen Fällen konnten wir jedoch für Betroffene bereits mehrfach eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erreichen und strafrechtliche Konsequenzen abwehren.

 

Wie soll ich reagieren?

Sollten daher auch Sie eine Abmahnung oder eine Vorladung zu einem polizeilichen Vernehmungstermin erhalten haben oder sogar mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert worden sein, empfehlen wir, sich zunächst von einem Anwalt beraten zu lassen, bevor, Sie weiter Stellung zu der Angelegenheit nehmen.

Wenn Sie sich hier näher informieren oder bereits betroffen sind und uns mit Ihrer Vertretung beauftragen wollen, rufen Sie uns gerne an um sich über die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens beraten zu lassen.