Die Angabe der Herstellergarantie allein genügt aber keinesfalls. Es müssen zusätzlich nämlich die Garantiebedingungen (§ 477 BGB) angegeben werden. Wer diese Garantiebedingungen nicht angibt muss mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Abmahner auf diesen Tag schon ganz besonders freuen und vorbereiten, weil dies wieder beträchtliche Abmahngebühren in die Kasse einspielen wird. Eine Abmahnung kostet bei einem Streitwert von 15.000 EUR rund 869 EUR. Dieses Geld können Sie sich sparen, wenn Sie jetzt handeln und Ihre Angebote rechtssicher gestalten.
Dabei unterstützen wir Sie gern. Bei uns erhalten Sie rechtssichere Rechtstexte für die Werbung mit Herstellergarantien. Natürlich schützen wir auch Ihren gesamten Onlineshop vor Abmahnungen, wenn Sie dies möchten. Die volle Haftung wird dabei selbstverständlich von uns übernommen. Weitere Informationen zu unserem Schutzpaket für den Onlinehandel erhalten Sie hier.
Das Team der Kanzlei Gerstel steht Ihnen gern zur Verfügung.
Ihre Rechtssicherheit ist unser Ziel.
Sehen Sie sich doch auch unser YouTube Video zu diesem Thema an.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.shopsicherheit.de