Soziale Netzwerken: Statusmeldungen aus der Arbeit

Internet, IT und Telekommunikation
27.06.2012396 Mal gelesen
Die Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät bundesweit Arbeitgeber zu Fragen der Nutzung Sozialer Netzwerke, wie XING oder Facebook, durch Mitarbeiter während der Arbeitszeit.

Aktivitäten bei Xing oder Facebook animieren Mitarbeiter häufig, auch Informationen über ihre beruflichen Aktivitäten preiszugeben. Der erfolgreiche Abschluss eines Projektes oder ein Foto mit den Kunden - schnell in Facebook gepostet - und weiter geht es.

Mitbewerber und auch Headhunter beobachten sehr genau, was an Informationen von und über das Unternehmen veröffentlicht wird. Mitarbeiter, die über ein am Markt seltenes Spezialwissen verfügen, sollten Einzelheiten zu ihren beruflichen Aktivitäten geheim halten. Auch der Projektstatus ist keine Information, weder direkt noch indirekt, die ins Internet gehört. Aus unserer Erfahrung empfehlen wir, die Mitarbeiter in Gesprächen zu diesen Themen zu sensibilisieren. Häufig werden Informationen ohne großes "Nachdenken" weitergegeben und es bedarf nur einer Erinnerung. Ohne solche Regeln hätten vielleicht die Mitbewerber von Porsche viel früher gewusst, dass das Unternehmen an einem Dieselmotor arbeitet, wenn der Leiter der Abteilung Dieselantriebe seine genaue Tätigkeit bei XING bekannt gegeben hätte.

 

Die Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Sie gern zu Rechtsfragen des IT-Rechts, Vergabrechts und Internetrechts. Rechtsanwalt Feil ist Datenschutzbeauftragter TÜV.

Die Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat Standorte ind Hannover und Magdeburg.´

www.recht-freundlich.de

www.abmahnung-blog.de