OLG: Offensichtliche Rechtsverletzung reicht für Auskunft über Inhaber der IP-Adresse nicht aus

OLG: Offensichtliche Rechtsverletzung reicht für Auskunft über Inhaber der IP-Adresse nicht aus
08.06.2012369 Mal gelesen
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass eine Auskunft über den Inhaber der IP-Adresse in einem Rechtsstreit um im Internet veröffentlichte Musikdateien nicht erteilt werden muss, wenn das erforderliche gewerbliche Ausmaß nicht erreicht worden ist.

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass eine Auskunft über den Inhaber der IP-Adresse in einem Rechtsstreit um im Internet veröffentlichte Musikdateien nicht erteilt werden muss, wenn das erforderliche gewerbliche Ausmaß nicht erreicht worden ist. Bei einer Single-Auskopplung mit dem geringen Umfang von etwa vier Minuten und einem legalen Downloadpreis von 98 Cent überwiege das Interesse der Anschlussinhaber am Schutz ihrer Daten und Privatsphäre das Aufklärungsinteresse des Rechteinhabers. Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen.