LG Hamburg: Blogger aufgepasst, eingebettetes Video kann für Ärger sorgen

LG Hamburg: Blogger aufgepasst, eingebettetes Video kann für Ärger sorgen
01.06.2012323 Mal gelesen
Die Pressekammer des LG Hamburg lebt scheinbar, wie bereits in vielen Verfahren bewiesen, in seiner eigenen Rechtsprechungswelt. Die Vorgaben des BGH oder des BVerfG interessieren die Hamburger Richter nicht zwingend.

Ein Blogger, der Kollege Kompa, bettete einen auf YouTube eingestellten Fernsehbeitrag über einen umstrittenen Arzt in einen eigenen Artikel zum gleichen Thema ein. Der sich von dem Video in seinen Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt sehende Mediziner hatte dem Fernsehsender bereits das Ausstrahlen des Beitrags gerichtlich untersagen lassen. Dem Blogger war lediglich bekannt, dass ein Rechtsstreit bzgl. des Videos anhängig war, von der einstweiligen Verfügung gegen das ZDF wusste er nichts.

Nun klagte der betroffene Arzt auch gegen den Blogger und bekam Recht. Dieser hätte das Video nämlich vor dem Einbetten auf Rechtmäßigkeit prüfen müssen.

Dieser Fall wird in der juristischen Welt heiß diskutiert. Inzwischen hat der Kollege Kompa angekündigt, dass er den Weg durch alle Instanzen geht, um den Fall bis nach Karlsruhe zu treiben.

Im vorliegenden Fall sehe ich auch eine fehlerhafte Abwägung seitens des LG Hamburg. In meinen Augen ist es ein Eingriff in die Meinungsfreiheit, wenn man sich für eine bloße Verlinkung auf ein extern gepostestes Video umfassend rückversichern muss, ob dies nicht eventuell in Persönlichkeitsrechte eingreift.