Nach Darstellung des Magazins Stern hätten anonyme Blogger im "Wir in NRW-Blog" im Laufe des Wahlkampfes 2010 über pikante Interna in der CDU berichtet. Für diese angeblich unabhängige Berichterstattung sei er ausgezeichnet worden. Doch diese Unabhängigkeit stellt der Stern jetzt in Frage. Er habe angeblich aufgrund eigener Recherchen ermittelt, dass insbesondere ein Blogger nach der Wahl der SPD lukrative PR- Aufträge von der Landesregierung erhalten habe. Es soll laut Stern ein "Geflecht" dieses Blogs mit mehreren führenden Politikern der SPD-Landesregierung gegeben haben.
Diese Vorwürfe werden von der NRW Landesregierung vehement bestritten und als haltlos angesehen. Es bestehe insbesondere kein Zusammenhang zwischen der späteren Auftragsvergabe und den Enthüllungen der Blogger. Auf ihrer Webseite weist sie darauf hin, dass das angeblich für die Vergabe von 5 Aufträgen zuständige Ministerium gegen diese Darstellung im Stern Nr. 20/2012 vom 10.05.2012 vor dem Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 28 O 201/12 eine einstweilige Verfügung erwirkt habe.
Wir sind gespannt, ob das Ministerium als Teil der NRW Landesregierung gegen die einstweilige Verfügung vorgeht und inwieweit sich diese Vorwürfe dann als haltlos erweisen. Ansonsten könnte hierin vor allem ein Eingriff in die durch Art. 5 GG geschützte Pressefreiheit liegen. Hierdurch soll eine insbesondere vom Staat unabhängige Berichterstattung gewährleistet werden.
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