Ein Computerprogramm ohne Erlaubnis zu kopieren und die Kopien zu verbreiten, verstößt eindeutig gegen das Urheberrecht.
Ein Computerprogramm ohne Erlaubnis zu kopieren und die Kopien zu verbreiten, verstößt eindeutig gegen das Urheberrecht. Erlaubt ist es jedoch, einen so genannten Clone zu schreiben, ein Programm, welches sich genauso verhält wie ein bereits existierendes Vorbild. Um die dazu notwendigen Informationen zu gewinnen, darf man allerdings nichts tun, was der Inhaber der Rechte am Original in seinen Lizenzbestimmungen (rechtsgültig) verbietet. Das entschied jetzt der EuGH.
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