Das geht aus der Pressemitteilung des bayerischen Kultusministeriums vom 04.05.2012 hervor.
Es haben sich danach die 16 Bundesländer, vertreten durch den Freistaat Bayern, und die Schulbuchverlage geeinigt, dass eine Scansoftware für Schulen nicht kommen wird. Es soll gemeinsam nach einer Lösung für den digitalen Einsatz von Unterrichtswerken und -materialien im Unterricht gesucht werden.
Es sollen den Lehrkräften Möglichkeiten zur digitalen Nutzung von Unterrichtswerken und -materialien gegeben werden. Um dazu eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten, werden die Bildungs- und Schulbuchverlage wie die Länder in Gespräche eintreten, die zügig - noch in diesem Sommer - beginnen sollen.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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