Das Inkrafttreten der Einführung einer Preisansagepflicht bei Call-By-Call-Gesprächen ist vom Bundesverfassungsgericht aufgeschoben worden.
Die durch die Neufassung des § 66b Abs. 1 TKG eingeführte Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen wird danach nicht vor dem 01.08.2012 in Kraft treten.
Dazu hat heute das Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen 1 BvR 367/12, entschieden.