Ein Videoportalbetreiber wie "YouTube" haftet für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos danach nur dann, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt.
Das Ergebnis des Urteils ist, dass YouTube von zwölf strittigen Musiktiteln sieben löschen muss. Das Urteil wird weichenstellende Folgen haben. Es ging dabei um Urheberrechte der Verwertungsgesellschaft. Soweit derzeit bekannt, hat das Gericht YouTube im Rahmen der Störer-Haftung für das Verhalten von YouTube- Nutzern mitverantwortlich gemacht.
Zu der Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist eine Pressemitteilung der Pressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts veröffentlicht worden.
Gegen das Urteil kann beim Oberlandesgericht Hamburg eingelegt werden.