BPatG zum Patent für ein „Perpetuum Mobile“

Internet, IT und Telekommunikation
05.04.2012254 Mal gelesen
Kann ein Perpetuum Mobile ebenfalls zum Patent angemeldet werden? Hierzu gibt es eine aktuelle Entscheidung des Bundespatentgerichtes.

Ein Erfinder beantragte ein Patent für eine Vorrichtung, die nach seinen Angaben elektrischen Strom für den Betrieb von Arbeitsmaschinen erzeugen konnte, ohne dass Energiezufuhr von außen notwendig sei. Dies soll angeblich dadurch möglich sein, dass Körper allein durch Ausnutzung ihrer Schwerkraft und ihrer Antriebskraft in einer Flüssigkeit entlang einer in sich geschlossenen Bahn in Bewegung gehalten werden. Als das Deutsche Patent- und Markenamt die Eintragung als Patent verweigerte, beschwerte sich der Erfinder beim Bundespatentgericht.

 

Das Bundespatentgericht wies jedoch die Beschwerde des Erfinders mit Beschluss vom 29.02.2012 (Az. 9 W (pat) 28/08) zurück. Die Richter begründeten das damit, dass es sich bei der Erfindung um ein sogenanntes "Perpetuum Mobile" handelt. So etwas verstößt jedoch gegen naturwissenschaftliche Gesetze. Demzufolge kann Antriebskraft nicht erzeugt werden, ohne dass Energie zumindest in anderer Form von außen zugeführt wird. Von daher darf das Deutsche Patent und Markenamt die Eintragung ablehnen, weil so etwas technisch nicht möglich ist.