LG Düsseldorf zur Haftung des Webseitenbetreibers als Werbepartner für rechtswidrige Werbung des Merchant

Internet, IT und Telekommunikation
04.04.2012269 Mal gelesen
Haftet der Betreiber einer Webseite als Affiliate für Rechtsverstöße durch den Werbenden als Merchant? Hierzu gibt es eine aktuelle Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf.

Vorliegend hatte ein Affiliate im Rahmen des Affilate Marketing als Vertriebspartner Werbung seines Merchant auf seiner Webseite veröffentlicht. Im Folgenden ging ein Markenrechtsinhaber gegen den Affiliaten als Betreiber der Webseite vor und mahnte ihn ab. Er rügte eine Verletzung von Markenrechten durch die veröffentlichte Werbung. Doch der Affiliate als Werbepartner wehrte sich und erhob schließlich eine sogenannte negative Feststellungsklage. Er verwies darauf, dass er auf seiner Webseite lediglich Werbung veröffentlicht hat, die von einem Händler aus den Niederlanden als Merchant stammt. Er habe diesen Inhalt nicht in Bezug auf mögliche Rechtsverletzungen kontrollieren können.

Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage vom Markenrechtsinhaber gegen den Betreiber der Webseite als Werbepartner mit Urteil vom 21.03.2012 (Az. 2a O 323/11) ab. Eine Haftung komme hier nur infrage, wenn sich der Betreiber der Webseite die Inhalte des Merchant als Händler zu Eigen gemacht habe. Diese ergebe sich aus § 7 Abs. 1 TMG. Inwieweit der Anbieter sich fremde Dienste zu Eigen gemacht habe, richte ich nach den Umständen des Einzelfalles. Es komme insbesondere darauf an, inwieweit der Betreiber der Webseite die Inhalte einer redaktionellen Kontrolle unterziehen, die Werbungdurch Kennzeichnung als Inhalte des Betreibers integriert sowie den Nutzern umfassende Nutzungsrechte und Verwertungsrechte eingeräumt werden. Im zugrundeliegenden Sachverhalt liegen diese Voraussetzungen nicht vor. Für Dritte sei hinreichend erkennbar, dass es sich um implementierte Werbeanzeigen eines Dritten handelt. Infolgedessen handelt es sich nicht um eigene, sondern um fremde Inhalte.

Diese Entscheidung ist aus Sicht von Webseitenbetreibern zu begrüßen, die im Rahmen von Affiliate- Marketing Werbung des Händlers als Merchant veröffentlichen. Trotzdem sollten Sie hier als Betreiber vorsichtig sein. Uns ist bislang keine weitere Entscheidung bekannt, die hier eine Haftung des Affiliaten verneint. Von daher kann mangels höchstrichterlicher Urteile nicht genau gesagt werden, wie künftig andere Gerichte urteilen werden. Bei einer Abmahnung sollten Sie sich gerade aufgrund der unklaren rechtlichen Situation durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.

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