Gesetz gegen Kostenfallen im Internet - Bundesrat billigt Gesetz!

Internet, IT und Telekommunikation
01.04.2012403 Mal gelesen
Der Bundesrat hat ein Gesetz gebilligt, das den Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet erhöhen soll.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmer dazu, die Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über den wesentlichen Inhalt eines Vertrages zu informieren - insbesondere über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung. Dabei soll ein Verttrag soll nur noch zu Stande kommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

Die Schaltfläche von Angeboten im Internet muss künftig mit der Angabe "zahlungspflichtig bestellen" versehen sein - nur dann kann ein Abo-Vertrag über einen kostenpflichtigen Abo-Dienst überhaupt wirksam werden. Zudem müssen  Preis, Mindestlaufzeiten und Lieferkosten dabei angezeigt werden. Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft treten.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
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