Prinzessin darf nicht behaupten, ihr Prinz habe keine Beziehung mit einer Entertainerin, Landgericht Berlin

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19.03.2012390 Mal gelesen
Das Landgericht Berlin hat einer Klage der Entertainerin Désirée N. stattgegeben, die sich dagegegen gewandt hatte, dass T. Prinzessin von H. in einer Zeitschrift behauptet hatte, ihr Ehemann habe keine Beziehung mit der Entertainerin; diese inszeniere das bloß.

Das Landgericht Berlin verurteilte die Prinzessin mit dem Urteil vom 15. März 2012 - 27 O 542/11 - , entsprechende Äußerungen zu unterlassen.

Das wurde in der Pressemitteilung der Präsidentin des Kammergerichts vom 15.03.2012 bekannt.

Der Tenor zu 1) des Urteils lautet danach im Wortlaut:
"Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, in Bezug auf die Klägerin im Zusammenhang mit der Frage nach einer Beziehung zwischen H(.) Prinz von H(.) und der Klägerin zu äußern und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen: " Natürlich hat er keine Beziehung mit ihr. (.) Frau N(.) inszeniert das alles doch bloß.", wenn dies geschieht wie in dem Beitrag "Starker Auftritt gegen ein Gerücht." in B(.) Nr. 19 vom 2. Mai 2011".

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen
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