Das eBay-VeRI-Programm

Internet, IT und Telekommunikation
23.02.2012459 Mal gelesen
Im elektronischen Postfach erscheint eine auf den ersten Blick harmlose Email von eBay. Der Empfänger ahnt nichts Schlimmes, doch dann wird ihm mitgeteilt, dass sein Angebot gesperrt wurde, weil eine andere Person ein Verstoß gegen ein oder mehrere Schutzrechte geltend gemacht hat. Es handelt sich hierbei um eine VeRI-Mitteilung. Was genau ist das und wie sollte der Empfänger auf eine solche Mitteilung reagieren?

Das VeRI-Programm soll dem Inhaber von immateriellen Schutzrechten die Möglichkeit geben, Angebote zu melden, die gegen seine Rechte verstoßen. So können Artikel gemeldet werden, die gegen Marken- oder Urheberrecht verstoßen, oder auch Bilder oder Fotos, die zur Kennzeichnung des Angebotes verwendet werden und geschützt sind. Sollte ein Verstoß vorliegen, ist eBay verpflichtet, die hinterlegten Kontaktdaten des Anbieters herauszugeben. Ebay hat zum Schutz seiner Mitglieder einige Regeln aufgestellt, die gerade solche Verstöße verhindern sollen. Liegt ein Verstoß vor, so wird das Angebot entfernt. Demnach dürfen bestimmte Artikel nicht angeboten werden, die insbesondere:

-          Aufgrund Gesetzes deren Besitz oder Weitergabe verboten ist

-          Gegen die eBay-Grundsätze verstoßen

-          Im Rahmen des VeRI-Programms gemeldet wurden

 

Wie reagiere ich auf eine solche VeRI-Mitteilung?

Wenn jemand eine solche Mitteilung erhalten hat, sollte er möglichst schnell handeln.

Dabei sind jedoch einige Schritte zu beachten:

 
  1. 1.      Ermittlung des Verstoßes
 

Zunächst sollte der Empfänger der Mitteilung prüfen, wo genau ein Verstoß gegen Schutzrechte vorliegt.

 
  1. 2.      Herkunftsort des Artikels herausfinden
 

Der Anbieter sollte Rücksprache mit seinem Lieferanten halten und herausfinden, wo genau die Ware herkommt. An dieser Stelle ist es sehr zu empfehlen, keine Aussage gegenüber dem vermeintlichen Rechtsinhaber zu machen, sondern erst mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen.

 
  1. 3.      Was tun, wenn ein Rechtsverstoß wirklich vorliegt?
 

Liegt ein Rechtsverstoß vor, dann sollte der Empfänger der VeRI-Mitteilung noch vor Eingang einer Abmahnung eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben. Diese sollte gegenüber denjenigen erfolgen, der die Sperrung veranlasst hat. Dies hat zum Vorteil, dass die Abmahnung dann schon an Wirkung verliert und ferner keine Anwaltskosten mehr für das Erstellen der Abmahnung geltend gemacht werden können. Es können zwar bei eindeutigen Rechtsverstößen noch Auskunfts-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche in Betracht kommen, diese werden jedoch deutlich unter dem liegen, was im Falle einer Abmahnung hätte verlangt werden können.

 

Falls Sie selber eine VeRI-Mitteilung verschicken möchten, aber Sie sind sich nicht sicher, ob nach in Deutschland geltendem Recht tatsächlich die Verletzung eines Schutzrechts vorliegt, empfehlen wir, vor einer VeRI-Mitteilung die fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

 

Haben Sie Fragen zum Thema, oder haben Sie selber eine VeRI-Mitteilung erhalten, dann stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

  

www.wvr-law.de

 Werdermann | von Rüden

Partnerschaft von Rechtsanwälten

Oberwallstr. 9

10117 Berlin

Telefon: 030 - 200590770

Telefax: 030 - 2005907711

E-Mail: info@wvr-law.de