Das Verlinken eines Bildes auf Facebook & Co. kann richtig ins Geld gehen

Das Verlinken eines Bildes auf Facebook & Co. kann richtig ins Geld gehen
20.02.2012316 Mal gelesen
Bei vielen sozialen Netzwerken ist der Urheberrechtsverstoß einprogrammiert, ein Link auf ein Foto kann schon am nächsten Tag eine Abmahnung oder Rechnung vom Anwalt nach sich ziehen.

Das "Teilen" und "Anpinnen" von Bildern in sozialen Netzwerken ist eine Urheberrechtsverletzung, wenn der Rechteinhaber dieser Nutzung nicht zugestimmt hat. Tritt man bei Facebook, Pinterest usw. unter seinem richtigen Namen auf, ist derjenige, der das Bild illegal nutzt, vom Urheber schnell gefunden und kann kostenpflichtig abgemahnt werden. Diesem inzwischen alltäglichen Phänomen muss auch die deutsche Gesetzgebung Rechnung tragen. Daher sollte auch in Deutschland eine "Fair-Use" Klausel nach amerikanischen Vorbild eingeführt werden.