Wer hat die Namesrechte an „iPad“ im chinesischen Festland?

Wer hat die Namesrechte an „iPad“ im chinesischen Festland?
15.02.2012294 Mal gelesen
Der kalifornische Hard- und Softwarehersteller „Apple“ aus Kalifornien bekommt Ärger aus China. Nach dem Verkauf des iPad 2 soll im März 2012 der Verkauf des iPad 3 starten. Ob das klappt, ist fraglich.

Warum?

Die chinesischen Behörden stoppten teilweise bereits den Verkauf des aktuellen iPads und ließen Verkaufsregale räumen. Nun ist zudem ein Import- und Exportverbot beantragt worden. Da Apple den größten Teil all seiner Geräte in China fertigen lässt, käme dies einem weltweiten Verkaufsstopp gleich.
Ursprünglich hatte bereits im Jahr 2001 eine chinesische Firma namens Proview Technology einen Tablet-PC unter der Bezeichnung "I-PAD" in den Verkehr gebracht. Apple hatte daraufhin im Jahr 2009 die Namensrechte abgekauft, allerdings nicht von der Proview Technology in China, sondern von der Proview-Tochterfirma in Taiwan. Nun trägt die Muttergesellschaft aus China vor, die Tochterfirma habe nicht die Namensrechte für China veräußern können.
In erster Instanz hatte ein chinesisches Gericht entschieden, dass die Namensrechte weiterhin bei Proview liegen. Eine weitere Gerichtsentscheidung wird für den 29. Februar 2012 erwartet.
Es ist zu erwarten, dass Apple um jeden Preis eine gütliche Einigungsmöglichkeit suchen wird. Die Zahlung eines dreistelligen Millionenbetrages ist dabei nicht unwahrscheinlich. Ein weltweiter Verkaufsstopp wäre für den US-Konzern schließlich mit drastischen Umsatzeinbrüchen im globalen Tabletmarkt verbunden.


Fazit

So hart dieser Fall möglicherweise auch klingen mag, so einfach ist die Erkenntnis, dass vor großen Investitionen und Produktionen die Markenrechte wasserdicht abgeklärt sein müssen. Ist dies nicht der Fall, ist man als Unternehmer gezwungen, Artikel und oder Firma umzubenennen oder hohe Geldsummen zu zahlen, wenn jemand prioritäre Rechte anmeldet. Beide Lösungswege sind für den vermeintlichen Markeninhaber suboptimal.
Um diese Situation zu vermeiden, ist eine vorhergehende Markenrecherche durch einen qualifizierten Fachanwalt unverzichtbar. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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