Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat zahlende Kunden von Kino.to im Visier

Internet, IT und Telekommunikation
15.02.2012273 Mal gelesen
Strafbare Beihilfe zur Urheberechtsverletzung und rechtswidrige Vervielfältigung

So oder etwas anders könnte der Vorwurf lauten der auf die ehemaligen Nutzer der Plattform Kino.to zukommenkönnte. Nicht alle Kunden sind im Fokus des Interesses, sondern lediglich zahlende Kunden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat mehrere Datenträger sichergestellt auf denen sich Daten von Kino.to - Nutzern befanden.

Neben zivilrechtlichen Ansprüchen kann es somit auch zur Bestrafung der Nutzer kommen. Allerdings scheiden sich die juristischen Geister an der entscheidenden Frage: Ist Streaming überhaupt in  strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Hinsicht relevant. Diese Frage ist derzeit noch hochumstritten.

Sollten Sie im Rahmen von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft oder im Rahmen der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen belangt werden können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

Lassen Sie sich auf keinen Fall auf schnelle Geständnisse ein.Die Beweis-und Rechtslage ist alles andere als eindeutig.

 

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