Microsoft gewinnt Prozess um gebrauchte Software

Microsoft gewinnt Prozess um gebrauchte Software
08.02.2012364 Mal gelesen
Käufer von gebrauchter MS-Software verliert Prozess gegen das Unternehmen.

Der Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen aus Ersparnisgründen nimmt gerade in Deutschland derzeit zu. Dies ist nicht im Sinne von Softwareherstellern und daher geht  Microsoft Deutschland  immer wieder gerichtlich gegen Händler vor, die benutzte Software weiterverkaufen. Jetzt hat das Unternehmen wieder einmal einen derartigen Prozess gewonnen und zwar gegen einen Computerhersteller aus Wittmund. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass der Handel mit gebrauchter Software per se illegal wäre.

Gegen die Benutzung von gebraucht erworbener, nach Ansicht von Microsoft für den neuen Anwender nicht lizensierter Software, geht das Unternehmen in jedem Einzelfall gesondert vor, wie gegen Raubkopierer auch. Da dies naturgemäß bei unterschiedlichen Gerichten an verschiedenen Orten geschieht, können dabei auch sich teilweise widersprechende Urteile gefällt werden. Allerdings gibt es mittlerweile gewisse Kriterien, an denen sich die Rechtmäßigkeit einer gebraucht erworbenen Softwarelizenz beurteilen lässt.   

Am falschen Ende gespart?

Mit dem flotten Spruch "Werfen Sie ihr Geld nicht aus dem Window." wirbt der Münchner Gebrauchtsoftware-Händler, bei dem der Wittmunder Computerhersteller gebrauchte Lizenzen für Microsoft-Programme erworben hatte. Darüber hinaus war ihm zugesichert worden, dass der Händler ihn von allen etwaigen Ansprüchen freistelle, die Microsoft gegen ihn erheben würde.

Am Ende war er jedoch der Dumme: Das Gericht untersagte ihm, die so erworbenen Programme weiter zu nutzen und wies ihn an, sie von seinen Rechnern zu löschen. Nach Angaben von Microsoft habe er von dem Münchner Gebrauchtsoftware-Händler zudem den ihm entstandenen Schaden entgegen der Zusicherung nicht vollständig ersetzt bekommen.

Entscheidend: Rechtmäßiger Ersterwerb und Weiterverkauf

Die Justitiarin Swantje Richters aus der Presseabteilung von Microsoft erklärte zu diesem Fall etwas schwammig, dass der beklagte Computerhersteller nicht den Nachweis hätte erbringen können, dass die von ihm genutzten Programme rechtmäßig erworben worden seien. Dies sei jedoch Sache des Anwenders.

Um diese Aussage zu verstehen, muss man folgendes wissen: Der Weiterverkauf von Softwarelizenzen ist nach Ansicht deutscher Gerichte und laut der Aussage von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht grundsätzlich unrechtmäßig. Allerdings gibt es ein BGH-Urteil, welches festlegt, das der Nutzer nachweisen muss, dass die jeweiligen Programme ursprünglich einmal rechtmäßig vom Hersteller erworben und von jedem der Zwischenbesitzer rechtmäßig weitergegeben worden sind. Es muss, wie es in der Fachsprache des Urheberrechtes heißt, eine lückenlose Rechtekette nachgewiesen werden. Und genau dazu war der Käufer in diesem Falle eben nicht in der Lage gewesen.

Fazit:

Auch hier gilt, wie immer im Urheberrecht: Sämtliche Kaufbelege aufbewahren, damit im Streitfall der rechtmäßige Erwerb nachgewiesen werden kann.

ggr-law.com