Schließung von Filehoster Megaupload: Was haben die Nutzer jetzt zu befürchten?

Internet, IT und Telekommunikation
21.01.2012501 Mal gelesen
Am 19.01.2012 griffen das FBI und das US-Justizministerium in einer konzertierten Aktion mit mehreren Strafverfolgungsbehörden durch: Sie schlossen den Filehoster Megaupload und klagten insgesamt 7 Personen an-vor allem wegen Urheberrechtsverletzung.

Vier Tatverdächtigte wurden sofort festgenommen. Aufgrund dessen startete Anonymous einen großangelegten Hacker-Angriff durch DDoS-Attackenunter anderem auf das FBI sowie das US-Justizministerium. Für die Nutzer stellt sich jetzt die Frage, ob sie mit unangenehmen Konsequenzen rechnen müssen.

Wie etwa spiegel-online, golem.de sowie faz.net berichten, laufen zur Zeit umfangreiche Ermittlungen gegen den Gründer Kim Schmitz sowie weitere Verantwortliche im Umfeld der Unternehmen Megaupload Limited und Vestor Limited. Den Betroffenen werden vor allem massive Urheberrechtsverletzungen zur Last gelegt. Das Geschäftsmodell soll darauf angelegt gewesen sein, dass die Nutzer zunächst einmal urheberrechtlich geschützte Werke hochladen und dann Millionen anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Um dem beizukommen, seien unter anderem Hausdurchsuchungen in 8 Ländern durchgeführt sowie die Server von Megaupload in den USA, in Kanada und den Niederlanden beschlagnahmt worden.

Aufgrund der großen Menge der dabei sichergestellten Daten stellt sich jetzt die Frage, mit welchen Folgen die über 150 Millionen registrierte Nutzer und rund 50 Millionen täglichen Besucher zu rechnen haben.

Bei der rechtlichen Beurteilung der Nutzung von "Megaupload" muss man zwischen "Uploadern" und "Downloadern" unterscheiden. Die "Uploader", also diejenigen die Dateien wie Musik oder Filme auf den Server laden, werden in der Regel sehr stark zivil- und strafrechtlich verfolgt. Wurde urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen und der Link dazu, z.B. auf einer Linkressource, veröffentlicht, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar.

Sie müssen mit Schadensersatzforderungen von rund 1.000 bis 2.000 € und der Einleitung eines Strafverfahrens rechnen. Je nach Ausmaß der Urheberrechtsverletzungen drohen den "Uploadern" hohe Geldstrafen oder sogar mehrjährige Haftstrafen.

Anders sieht es dagegen bei den "Downloadern" aus. Auch sie begehen durch das Downloaden zwar eine Urheberrechtsverletzung, in aller Regel werden von ihnen jedoch keine IP-Adressen gespeichert, sodass dort keine Rückverfolgung möglich sein dürfte.

Nach meiner derzeitigen Einschätzung gehe ich nicht davon aus, dass die Nutzer von "Megaupload" eine rechtliche Verfolgung durch die deutschen Behörden befürchten müssen. Zunächst ist unklar, welche Daten genau auf den Servern von "Megaupload" gespeichert worden sind. Selbst wenn IP-Adressen gespeichert worden sind, sind diese nur innerhalb von 7 Tagen zurückzuverfolgen; das heißt die Provider dürfen die zu der IP-Adresse gehörenden persönlichen Daten nur 7 Tage speichern. Die Übermittlung der IP-Adressen aus den USA zu den deutschen Behörden wird garantiert deutlich länger dauern.

Die Nutzer dürften also wahrscheinlich noch glimpflich davonkommen, zumindest dann wenn sie nur "gedownloadet" haben. Anders sieht das jedoch die Betreiber von "Megaupload" aus. Hierauf komme ich noch näher  im Rahmen einer nachfolgenden Pressemitteilung zu sprechen.

Spätestens dann, wenn Sie als angeblicher Nutzer etwa eine Abmahnung erhalten sollten oder Strafverfolgungsbehörden mit Ihnen Kontakt aufnehmen, sollten Sie sich unverzüglich von einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Dies gilt selbstverständlich gerade auch dann, wenn Sie zu Unrecht einer Urheberrechtsverletzung bezichtigt werden. Weitere nützliche Informationen enthält hierzu unser "Filesharing-Spezial".

Filesharing-Spezial - Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot

 

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