Sind Kosten für die Rekonstruierung von Daten ein Eigentumsschaden, wenn diese am primären Speicherort durch einen schuldhaft verursachten Stromausfall gelöscht wurden?
Die Zerstörung von Daten auf einer Festplatte stellt eine Eigentumsverletzung dar. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg am 24.11.2011 in der Berufungsinstanz. Es verurteilte die Beklagtenpartei zu einer Zahlung von 16.849,90 Euro, nachdem eine von ihr verursachte Beschädigung von Stromkabeln zu einem Datenverlust beim klagenden Unternehmen geführt hatte.
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Rechtsanwalt Roman Dickmann,
LL.M. und Europajurist (Univ. Würzburg)