Staatsanwaltschaft Hamburg klagt Abofallen-Abzocker an

Internet, IT und Telekommunikation
12.12.2011347 Mal gelesen
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage wegen Abzocke mit Abofallen im Internet erhoben. Den 7 Beschuldigten wird vorgeworfen, dass sie über mehrere Jahre hinweg fast 70.000 Internet Nutzer geprellt haben. Und dies auf eine ganz perfide Weise.

Wer über Suchmaschinen nach einem kostenlosen Download (z.B. für den Acrobat Reader) gesucht hatte, wurde auf andere Webseiten gelenkt. Die Nutzer sollten sich dort über ein Onlineformular registrieren, um angeblich kostenlos Software herunterladen zu können. Im Anschluss daran wurden die Nutzer dann einfach in Form einer Bestätigungs-Mail darüber informiert, dass sie einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag über einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen haben. Wer nicht zahlte, wurde mit Mahnungen unter Druck gesetzt. Es soll sogar ein Rechtsanwalt mit dem Eintreiben von Forderungen beauftragt worden sein. Auf diese Weise soll die Bande mehr als 5,3 Millionen Euro eingenommen haben. 

Als Opfer von einer Abofalle sollten Sie sich unbedingt rechtzeitig zur Wehr setzen und sich am besten umgehend an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden. Häufig sind die geltend gemachten Ansprüche der Firmen nicht gerechtfertigt. Auf keinen Fall sollten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid ignorieren. Denn das Mahngericht prüft nicht, ob die Forderung berechtigt ist. Wenn Sie gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegen, ergeht auch bei einer nicht bestehenden Forderung ein Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen können Sie sich dann normalerweise nicht mehr wehren.