Verbraucherschützer verklagen Rechtsschutzversicherungen

Internet, IT und Telekommunikation
09.12.2011295 Mal gelesen
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine große Anzahl von uneinsichtigen Rechtsschutzversicherungen verklagt.

Laut der Verbraucherzentrale Hamburg verwenden manche Rechtsschutzversicherungen die folgende oder ähnliche Klausel:

"Der Versicherungsnehmer hat alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte."

Bei einem Verstoß gegen diese Klausel muss der Verbraucher damit rechnen, dass er ganz oder teilweise den Versicherungsschutz verliert.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg wird der Versicherte durch die Klausel unangemessen benachteiligt im Sinne des § 307 BGB. Aufgrund ihrer unklaren Formulierung ist nicht klar erkennbar, in welchen Fällen der Versicherungsschutz gefährdet wird. Hiermit muss der Verbraucher bereits dann rechnen, wenn er bei einem Verfahren vor dem Amtsgericht einen Rechtsanwalt beauftragt.

Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Hamburg viele Rechtsschutzversicherungen abgemahnt. Fast alle waren jedoch uneinsichtig und wurden daraufhin verklagt, wobei bisher die meisten Verfahren erfolgversprechend verliefen.