Kino.to: Urteil gegen Haupt-Administrator

Internet, IT und Telekommunikation
08.12.2011336 Mal gelesen
Das Amtsgericht Leipzig hat einen der führenden Köpfe des Raubkopien-Portals kino.to zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe insbesondere wegen gewerblicher Urheberrechtsverletzung verurteilt.

Nach Stilllegung des Filmraubkopierportals "kino.to" hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen mehr als 20 Personen ermittelt. Nachdem kürzlich ein Webdesigner zu einer Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren verurteilt worden war, traf es jetzt den Haupt-Administrator. Er muss nach Meldungen bei stern.de sowie heise online für drei Jahre ins Gefängnis. Dies hat am 07.12.2011 das Amtsgericht Leipzig entschieden. Nach den Feststellungen der Richter soll er 23.000 Film-Raubkopien auf interne Server gestellt haben. Die Betreiber von kino.to sollen ihren Nutzern insgesamt den illegalen Zugriff auf 1,1 Millionen urheberrechtlich geschützte Filme und Fernsehserien ermöglicht haben.

Nach unserer Einschätzung brauchen die Nutzer derartiger Portale derzeit keine strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Folgen zu befürchten. Trotzdem raten wir davon ab. Es gibt genügend legale Alternativen.

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