Zum 01.12.2011 ist die neue (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV) in Kraft getreten

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06.12.2011491 Mal gelesen
Die seit dem 01.12.2011 geltende PkW-EnVKV stellt neue Anforderungen an das Ausstellen von PkW sowie an die Veröffentlichung von Inseraten zum Leasing und Kauf von PkWs. Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten diese Anforderungen dringend beachtet werden.

Zum 01.12.2011 ist die neue Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV) in Kraft getreten

Die Pkw-EnVKV stellt für den Händler zwingend zu beachtende Bedingungen auf, die dieser beim Ausstellen und bei der Werbung für den Kauf bzw. das Leasen neuer Personenkraftwagen zu beachten hat.

Neben der Angabe über den Kraftstoff-, Erdgas- oder Stromverbrauch und der CO2-Emissionen muss ab sofort etwa eine Energieeffizienzskala verwendet werden, wie sie bei Kühl- oder Gefrierschränken schon seit längerem im Einsatz ist.

Eine Missachtung der genannten Verordnung ist grundsätzlich keine Bagatelle und kann zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen.

Wie auf solche Abmahnungen  reagiert werden muss, hängt insbesondere davon ab, ob ein Verstoß vorliegt. Hierbei ist u.a. die komplizierte und teilweise widersprüchliche Rechtsprechung zu berücksichtigen.

Damit es gar nicht erst zu einer wettbwerbsrechtlichen Abmahnung kommt, sollte sich jeder PkW-Händler bezüglich der Gestaltung seiner Inserate und seiner Ausstellungsbeilagen fachkundig beraten lassen. Dies hilft etwaige Abmahnkosten zu vermeiden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch zur Verfügung.