Onlineshop: Wann besteht ein Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung?

Internet, IT und Telekommunikation
01.12.2011509 Mal gelesen
Wann ein Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung besteht, darüber gibt § 14 UStG Auskunft.

Gemäß § 14 UStG besteht für einen Unternehmer nur in folgenden Fällen eine gesetzliche Pflicht zur Rechnungsausstellung:

  1. Ein Unternehmer tätigt ein Geschäft mit einem anderen Unternehmer für dessen Unternehmen.
  2. Ein Unternehmer führt eine umsatzsteuerpflichtige Werkleistung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer aus.

Beim Verkauf von Waren über das Internet an private Verbraucher besteht demnach eine solche Verpflichtung nicht. Ein gewerblicher Verkäufer muss seinen privaten Kunden also keine Rechnung ausstellen, kann dies aber, wenn er möchte.

Private Kunden haben somit also keinen Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung für ihre in einem Onlineshop erworbenen Waren. Gemäß § 368 BGB haben Private lediglich einen Anspruch auf Erteilung einer Quittung, d.h. auf ein schriftliches Empfangsbekenntnis für die von ihnen vorgenommene Zahlung.